Der europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat entschieden. In vier Fällen ging es um vier Menschen und ihren Glauben. Zwei wollten das Zeichen ihres Glaubens, ein Kreuz, auch bei der Arbeit am Hals tragen, zwei weitere aus Gewissensgründen gewisse staatliche Dienste nicht vollziehen.
Eine Frau hat Recht bekommen, das Verbot des Kreuztragens bei British Airways ist als Verstoß gegen die Religionsfreiheit gewertet worden. Eine weitere Frau hat nicht Recht bekommen, das Tragen ihres Kreuzes muss auch weiterhin den Sicherheits- und Gesundheitsregeln des Krankenhauses unterliegen. Und die beiden anderen haben auch nicht Recht bekommen, vom Staat zugelassene Dienste sind zu vermitteln, hier ging es um Paartherapie bzw. die gleichgeschlechtliche Partnerschaft.
Nebenbemerkung: Die Hälfte aller Berichte darüber steht unter dem Titel ‘Kreuz tragen verboten’ und die andere Hälfte unter ‘Kreuz tragen erlaubt’. Es ist alles eine Frage der Perspektive.
Was wir daraus lernen? Dass es ein Recht ist, seinen Glauben öffentlich zu bekennen und dass das Teil der Religionsfreiheit ist, wie wir sie in Europa schützen. Aber: Das Glauben und Bekennen räumt keine Sonderrechte ein. Auch Gläubige sind Bürger.
Ich finde die Urteile von Straßburg beruhigend, auch wenn ich es vorziehen würde, dass über sowas keine Gerichte zu entscheiden hätten.
Da stimme ich Ihnen zu es wäre sehr viel einfacher und humaner wenn solche Sachen nicht vor Gericht entschieden würden. Das sind Kleinigkeiten um die man gar nicht steiten müsste. Es gibt weit wichtigeres in Sachen Glauben, wie das berühmte Kopftuch, Kreuz oder Kopftuch das tut nicht weh ob man es trägt oder nicht. Das sollte einfach nur jedem einzelnen überlassen bleiben wie er das hand haben möchte. Das ist Sache von Toleranz. Einzige Aussnahme ist Schmuck im medizinischen Bereich.
Was wir daraus lernen? Dass es ein Recht ist, seinen Glauben öffentlich zu bekennen und dass das Teil der Religionsfreiheit ist, wie wir sie in Europa schützen. Aber: Das Glauben und Bekennen räumt keine Sonderrechte ein. Auch Gläubige sind Bürger.
Ich bin gespannt ob das Kopftuchverbot, das ja mit der Begründung “religiöses Symbol” zum Beispiel für Lehrerinnen in Baden-Württemberg erlassen wurde, jetzt seine Gültigkeit verlieren wird, oder ob Muslimas von deutschen Schulbehörden immer noch mit diesem Verbot aus dem Schuldienst mit religiösem Symbol Kopftuch fern gehalten werden.
Da wird es wahrscheinlich bald wieder Prozesse vor der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit geben, wenn die Kultusministerien der Länder sich weiterhin weigern Muslimas mit Kopftuch in den öffentlichen Schuldienst zu übernehmen.
Meinen Glauben öffentlich bekennen mit Kopftuch und Kreuz am Hals? Muss jeder wissen, dass ich christlich bin?Oder Moslem? Oder… Warum? Wenn ich meinem Nachbarn helfe, dann genügt Menschlichkeit. Mehr Liebe in die Taten legen als in die Amulette. Sage ich frei nach Ignatius von Loyola.
Auch ich finde die Urteile von Straßburg zum Kreuz – tragen beruhigend. Ich finde wir alle sollten es aushalten wenn andere ihre Suche nach GOTT zeigen. Sei es mittels Kleidung, Kopfschmuck, Schmuck, Bemalung oder wie auch immer. Schwierig ist es allerdings. Aber anders wird ein friedliches zusammenleben noch viel schwieriger.